Leichlingen, 05. Mai 2025
Heute Mittag wurde uns von der Verwaltung mitgeteilt: Sollte die Verwaltungsvorlage 33-02/2025 in der Sondersitzung des Rates am 08.05.2025 beschlossen werden, erfolgt am Folgetag eine öffentliche Bekanntmachung, die auf das Antragsrecht nach § 27 GO NRW hinweist. Innerhalb von nur zwei Wochen – bis zum 22.05.2025 – müssten dann mehr als 200 wahlberechtigte Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund ihre Unterschrift leisten, um die Durchführung der Integrationsratswahl 2025 zu ermöglichen.
Wir hatten bereits mit der Planung begonnen, um die Unterschriftensammlung ehrenamtlich zu organisieren. Zwei Wochen sind dafür jedoch äußerst knapp bemessen – insbesondere, wenn man Beruf, Familie und weitere ehrenamtliche Verpflichtungen berücksichtigt.
„Zwei Wochen sind nicht nur für die ehrenamtliche Arbeit eine große Herausforderung, sondern auch ein deutliches Signal für das Engagement derjenigen, die sich aktiv in die Gestaltung einer vielfältigen Gesellschaft einbringen wollen“, so ein Sprecher des Bündnisses.
Doch dann kam zum Glück am Abend die Wende:
Im Ausschuss für Soziales, Ordnung und bürgerschaftliche Beteiligung erklärte Bürgermeister Frank Steffes, dass er sehr viele Anfragen von Presse und Mitbürgern erhalten habe und nun den ursprünglichen Antrag so abändert, dass der Integrationsrat – wie auch in den letzten Jahren – ohne zusätzliche Hürde gewählt werden kann und somit nicht abgeschafft wird. Daher wolle er die Verwaltungsvorlage entsprechend ändern: Der erste Absatz
„Der Rat beschließt, den Integrationsrat nur auf Antrag von 200 wahlberechtigten Personen zu bilden…“
soll ersatzlos gestrichen werden.
„Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn der Integrationsrat ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft, der sicherstellt, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft eine Stimme haben“, erklärte ein Vertreter des Bündnisses.
Sollten wir das Vorgehen richtig verstanden haben, bekennt sich der Bürgermeister damit wieder zum ursprünglichen Weg – also weiterhin freiwillig zur Einrichtung eines Integrationsrates, ohne zusätzliche Hürden oder Verzögerungen.
Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich. Die Unterstützung des Integrationsrates bleibt damit bestehen, und es ist sichergestellt, dass auch 2025 eine Wahl stattfinden kann, ohne dass bürgerschaftliches Engagement unnötig erschwert wird.
„Die Veränderung der Vorlage ist ein Sieg für die Demokratie und für die Bürger*innen, die sich für eine offene und gerechte Gesellschaft einsetzen“, so ein Mitglied des Bündnisses.
An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei allen bedanken, die sich in den vergangenen Tagen gemeinsam mit uns für den Erhalt des Integrationsrates eingesetzt haben.
„Zusammenhalt ist unsere Stärke – besonders in einer Zeit, in der Demokratie, Teilhabe und Vielfalt mehr denn je verteidigt werden müssen“, fasst der Sprecher abschließend zusammen.
Hinweis zur kommenden Ratssitzung am 08.05.2025:
Ein Blick in die aktuelle Beschlussvorlage (33-02/2025, Stand 30.04.2025) lässt einen formalen Widerspruch erkennen:
Unter TOP 2 soll der Rat die bisherige Wahlordnung aufheben.
Unter TOP 3 (Vorlage 33-01/2025) soll dann eine Änderung dieser – bereits aufgehobenen – Wahlordnung beschlossen werden.
„Es ist schwer verständlich, wie eine bereits aufgehobene Wahlordnung erneut geändert werden kann. Das würde die ganze Struktur der Wahlordnung infrage stellen und unnötige Verzögerungen verursachen“, erklärt ein Mitglied des Bündnisses.
Aus unserer Sicht ist das weder inhaltlich noch rechtlich nachvollziehbar. Wird die Wahlordnung zuerst aufgehoben, existiert sie zum Zeitpunkt der Änderung nicht mehr. Dies hätte zur Folge, dass ein Integrationsrat selbst bei erfolgreicher Unterschriftensammlung nicht gebildet werden könnte, solange der Rat nicht erneut über die Gültigkeit einer Wahlordnung beschließt.
Wir empfehlen daher dringend, TOP 2 von der Tagesordnung zu streichen und ausschließlich die Änderung der Wahlordnung unter TOP 3 zu behandeln. So bleibt der bisherige Rechtsrahmen erhalten und kann sinnvoll angepasst werden.
„Wir fordern, dass die Wahlordnung schnellstmöglich angepasst wird, ohne dass juristische Stolpersteine den Weg für eine demokratische Wahl erschweren“, erklärt ein Sprecher des Bündnisses.
Für uns bleibt jetzt abzuwarten und zu hoffen, dass auch die Politik der geänderten Empfehlung der Verwaltung am 08.05.2025 folgt – und der Integrationsrat hoffentlich auch 2025 ohne zusätzliche Hürden gebildet werden kann.
Für Rückfragen und Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Bündnis Leichlingen ist bunt
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